Die Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für Aussiedler und Vertriebene, Sylvia Stierstorfer, MdL, hat die Landsmannschaften aufgerufen, sich um eine Aufnahme in das Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes zu bemühen. Neben dem Kultur- und dem Naturerbe der Menschheit zeichne die UNESCO Brauchtümer und Kulturtechniken mit dem Titel eines „immateriellen Kulturerbes“ aus. Immaterielles Kulturerbe, kurz IKE, sind lebendige Traditionen, die einer Gemeinschaft ein Gefühl der Identität und Kontinuität vermitteln, wie beispielsweise Tanz, Theater, Musik, Bräuche, Feste, überliefertes Wissen und traditionelle Handwerkstechniken. Diese kulturellen Ausdrucksformen werden entscheidend von menschlichem Wissen und Können getragen und zeichnen sich durch ihre Vielfalt aus. Sie werden von Generation zu Generation weitergegeben und dabei in Auseinandersetzung mit der Umgebung – also etwa Natur bzw. Gesellschaft – fortwährend neu gestaltet.
Seit dem Jahr 2003 stellt die UNESCO im Rahmen des „Übereinkommens zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes“ kulturelle Ausdrucksformen in den Fokus der Öffentlichkeit – darunter den spanischen Flamenco, die japanische Puppentheatertradition oder die iranische Teppich-Knüpfkunst. Überall auf der Welt soll überliefertes Wissen und Können, das einen wesentlichen Bestandteil unserer Alltagskulturen ausmacht, als immaterielles Kulturerbe sichtbar gemacht sowie Maßnahmen unterstützt werden, die zur Erhaltung und Weiterentwicklung geeignet sind.
Die Bundesrepublik Deutschland ist dem UNESCO-Übereinkommen im Jahr 2013 beigetreten. Neben dem bundesweiten Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes gibt es in Bayern ein eigenes Bayerisches Landesverzeichnis des Immateriellen Kulturerbes. Leider sei, so Stierstorfer, ihres Wissens bislang nur das Lichterschwimmen in Memmingen und die Tänze des Kuhländchens dort aufgenommen. Sie sei aber überzeugt, dass es sowohl bei den Sudetendeutschen, als auch in allen anderen Landsmannschaften Traditionen, Brauchtümer und Kulturtechniken gibt, die eine Aufnahme in diese Verzeichnisse verdienten. Mehr Informationen zum Immateriellen Kulturerbe findet man auf der Website http://www.ike.bayern.de im Internet.
Im Rahmen der fünften bundesweiten Bewerbungsrunde können Gruppen, die eine kulturelle Ausdrucksform praktizieren, bis zum 30. November 2021 beim Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat eine Bewerbung für die Aufnahme in das Bayerische Landesverzeichnis des Immateriellen Kulturerbes und das bundesweite Verzeichnis einreichen.