Durchführungsrichtlinie des Bundesministeriums des Innern zum 01.08.2016 verwirklicht wird.
In der Anlage übersenden wir Ihnen das Antragsformular, ein Merkblatt dazu und den Text der ADZAnerkennungsrichtlinie. Dies erfolgt auch mit der Bitte, potenziellen Antragstellern in Ihren Gliederungen bei der Beantragung der Leistung unterstützend zur Seite zu stehen.
Die wesentlichen Eckpunkte der Anerkennungsleistung an ehemalige deutsche Zwangsarbeiter:
1. Leistungsberechtigt sind deutsche Staatsangehörige und deutsche Volkszugehörige, die zwischen dem 01.09.1939 und dem 01.04.1956 als Zivilpersonen für eine ausländische Macht Zwangsarbeit leisten mussten.
2. Die Leistungsberechtigung ist nicht auf Personen, die im Bundesgebiet wohnen beschränkt. Deutsche in den ehemaligen deutschen Ost- und Siedlungsgebieten werden über die deutschen Auslandsvertretungen in diesen Ländern und über die Organisationen der deutschen Minderheit über diese Leistung informiert.
3. Hinterbliebene Ehegatten oder hinterbliebene Kinder sind leistungsberechtigt, wenn der Betroffene nach dem 27.11.2015 verstorben ist.
4. Die Höhe der Leistung beträgt 2.500,00 €.
5. Die Anträge sind zu richten an die zuständige Behörde, das Bundesverwaltungsamt (BVA), Außenstelle Hamm, Alter Uentroper Weg 2, 59071 Hamm.
6. Die Antragsfrist endet am 31.12.2017 (Ausschlussfrist).
7. Nachweisdokumente, die mit dem Antrag vorzulegen sind, sind folgende:
a) Aktuelle Meldebescheinigung oder amtliche Bestätigung der Angaben zur Person auf
Seite 2 des Antrages
b) Beglaubigte Kopie des Passes oder Personalausweises
c) Nachweis über die Zwangsarbeit
d) Ggfls. beglaubigte Kopien der Geburtsurkunde/Heiratsurkunde/Sterbeurkunde bei
Hinterbliebenen
e) Ggf. beglaubigte Kopie des Vertriebenenausweises/der Spätaussiedlerbescheinigung
Das BVA hat eine Servicehotline und eine Servicestelle eingerichtet. Für Telefonauskünfte steht die Nr. +49 (0)22899 358 9800 und für E-Mail-Anfragen die Adresse: adz@bva.bund.de zur Verfügung.
Weitere Informationen und Vordrucke der Antragsformulare erhalten Sie unter
http://www.bva.bund.de/zwangsarbeit.