Rundfunkrat

Aufgaben des Rundfunkrats

Der Rundfunkrat wacht im Interesse der Allgemeinheit über die Erfüllung des Programmauftrags des Bayerischen Rundfunks. Er besitzt hierfür umfassende Informations-, Beratungs- und Mitwirkungsrechte. So berät er den Intendanten insbesondere bei der Gestaltung des Programms, aber auch bei allen anderen grundsätzlichen Fragen.

Stand: 02.01.2023

 

Auch der BdV-Landesverband Bayern ist mit einem Mitglied im Rundfunkrat des Bayrischen Rundfunk vertreten. Seit dem 1. Mai 2022 vertritt BdV-Landesvorsitzender Christian Knauer erneut den BdV Bayern in diesem Gremium. Er gehört dem Programmausschuss und dem Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen an.

 

Aufgaben des Programmausschusses:

  • die Beratung über die Qualität des Programmangebots in Fernsehen, Hörfunk und im Internet
  • die Befassung mit der Akzeptanzentwicklung
  • die Beratung über die Struktur des Programms (z.B. Programmschemata)
  • die Beratung über programmliche Perspektiven (z.B. Werkstattgespräche zu neuen Formaten)
  • die Befassung mit Fragen der Programmverbreitung und -gestaltung (z.B. Zuschnitt und Gestaltung einzelner Wellen, einzelner Kanäle und Telemedien)
  • die Beratung über Fragen der Klangkörper
  • die Befassung mit Fragen des Jugendmedienschutzes
  • die Beratung über Programmbeschwerden
  • die ständige Telemedienaufsicht

Stand: 12.05.2022

Aufgaben des Ausschusses für Wirtschaft und Finanzen:

  • die Vorberatung des Haushaltsplans und der Wirtschaftsrechnung einschließlich des Jahresabschlusses und des Prüfungsberichts des Obersten Rechnungshofs zur finanziellen Lage des Bayerischen Rundfunks sowie die Beratung von sonstigen Prüfungsberichten des Obersten Rechnungshofes
  • die Beratung über die Beteiligungen des Bayerischen Rundfunks
  • die Befassung mit betriebswirtschaftlichen Themen
  • die Befassung mit der Entwicklung der Finanzkraft des BR
  • die Befassung mit Fragen des Personalmanagements
  • die Vorberatung der Berufungen von Programmbereichsleiterinnen bzw. Programmbereichsleitern und Hauptabteilungsleiterinnen bzw. Hauptabteilungsleitern sowie Direktorinnen bzw. Direktoren

Stand: 12.05.2022

Weitere Informationen rund um den Rundfunkrat finden Sie auf den Seiten des Bayrischen Rundfunks.