Der Beirat für Vertriebenen- und Spätaussiedlerfragen ist ein beratendes Gremium der Staatsregierung, das am Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration besteht. Die Zusammensetzung, Geschäftsführung, die Tätigkeiten und Geschäftsabläufe sind durch Organisationserlass geregelt. Der Vertriebenenbeirat besteht aus 13 ständigen Mitgliedern, die Geschäftsführung wird durch den Bund der Vertriebenen, Landesverband Bayern e. V. wahrgenommen. Den Vorsitz im Beirat führt der Vorsitzende des Bundes der Vertriebenen, Landesverband Bayern e. V.
In Anwesenheit von Staatsministerin Ulrike Scharf hat sich am 18.11.2025 der Beirat für Vertriebenen- und Spätaussiedlerfragen des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales konstituiert. Das 2007 als Nachfolger des „Hauptausschusses für Flüchtlinge und Ausgewiesene“ ins Leben gerufene Gremium hat die Aufgabe, die Bayerische Staatsregierung in allen die Heimatvertriebenen, Aussiedler und Spätaussiedler betreffenden Fragen sachverständig zu beraten. Er soll zu allgemeinen Regelungen und Maßnahmen in diesem Bereich gehört werden.
Das Bild zeigt die Mitglieder des Beirats für Vertriebenen- und Spätaussiedlerfragen bei der konstituierenden Sitzung.

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