Letzte Meldung: FDP will BdV aus Rundfunkrat schmeißen

Wenn es nach einem am 26. Oktober 2022 in den Bayerischen Landtag eingebrachten Gesetzentwurf der FDP-Landtagsfraktion (Drucksache 18/24731) geht, soll der BdV seine Vertretung im Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunk und im Medienrat verlieren. Damit ist er zwar nicht alleine betroffen, dass der BdV als „normaler Verband“ gesehen wird und nicht als Interessenswahrer der rund 15 Millionen Heimatvertriebenen und Aussiedler aus den ehemaligen deutschen Ostprovinzen und den Siedlungsgebieten in Osteuropa, ist völlig unverständlich, so BdV-Landesvorsitzender Christian Knauer. Hier wird bei vielen seiner Landsleute und deren Familien das Gefühl ausgelöst, dass nach der rein aus geographischen Gründen erduldeten Vertreibung aus der angestammten Heimat, nunmehr auch die Erinnerung an diese schmerzhaften Ereignisse, deren gelungene Eingliederung und Brückenbauarbeit schrittweise getilgt werden soll. Nach den jüngsten Gesprächen mit dem vertriebenenpolitischen Sprecher der FDP-Fraktion, Dr. Helmut Kaltenhauser, und dem Fraktionsvorsitzenden Martin Hagen hat nicht nur Knauer die Hoffnung, dass die Fraktion in den Ausschussberatungen diesen Streichungsvorschlag zurücknehmen wird. „Es wäre wirklich schade, wenn das zarte Pflänzchen des soeben begonnenen Miteinanders durch diese Landtagsinitiative wieder zertreten werden würde“, so Knauer.

Der Gesetzentwurf, sieht bei der Zusammensetzung der Aufsichtsräte unter anderem eine Kürzung der Anzahl der Vertreter der Gewerkschaften, der Kirchen und die Streichung weiterer gesellschaftlicher Vertretungen vor. Aufgenommen in den Medien- und Rundfunkrat sollen künftig ein Vertreter des Weißen Ring e. V., ein gemeinsamer Vertreter des Lesben- und Schwulenverbands Bayern, das Jugendnetzwerks Lambda Bayern und die Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität AK Bayern sowie ein Vertreter des Bundes der Steuerzahler werden. Mit zwei gemeinsamen Vertretern sollen der Bund für Geistesfreiheit, der Humanistischen Union, des Internationalen Bunds der Konfessionslosen und Atheisten und der Giordano-Bruno-Stiftung bedacht werden. Darüber hinaus sollen bis zu vier frei zu wählbare Sitze aufgenommen, um die sich Organisationen bewerben können und durch den Landtag mit einer Zweidrittelmehrheit gewählt werden sollen.