Dass es der BdV Bayern im Hinblick auf seine Solidarität mit der Ukraine nicht nur bei Worten belässt, hat sich in seiner Eingabe an den Bayerischen Landtag mit der Bitte um Wiederaufnahme der Förderung der Ukrainischen Freien Universität München (UFU) durch die Bundesrepublik Deutschland und den Freistaat Bayern gezeigt. Einstimmig hat sich der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst nunmehr dafür ausgesprochen, diesem Anliegen Rechnung zu tragen. Unter Vorsitz von Robert Brannekämper (CSU) überwies der Landtag die Petition zur Würdigung an die Bayerische Staatsregierung.
In der Beratung hatten sich zuvor die beiden Berichterstatter Alex Dorow (CSU) und Verena Osgyan (GRÜNE) für das BdV-Anliegen eingesetzt. Alex Dorow skizzierte zunächst sehr ausführlich den Inhalt der Eingabe und bezeichnete das Anliegen des BdV als durchaus berechtigt. Eine regelmäßige staatliche Förderung könne allerdings nicht in Betracht kommen, da es sich bei der UFU um eine staatlich nicht anerkannte Bildungseinrichtung in privater Trägerschaft handele. Sie sei nicht mit staatlichen Hochschuleinrichtungen vergleichbar. Ihr Betrieb beruhe auf einer Genehmigung aus dem Jahr 1950, die aufgrund einer Sonderregelung aus Bestandschutzgründen im Bayerischen Hochschulgesetz fortgesetzt würde. Private Bildungseinrichtungen erhielten im Freistaat generell keine staatliche Förderung. Die organisatorische und finanzielle Verantwortung übernehme der private Träger, im Falle der UFU, der Verein Freunde der Ukrainischen Freien Universität.
Das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst habe dem Trägerverein bereits auf Antrag eine Zuwendung in Höhe von 100.000 Euro für das Sommersemester 2022 und das Wintersemester 2022/2023 bewilligt. Bei dem Zuschuss handele es sich allerdings um eine einmalige Projektförderung als Nothilfemaßnahme für aus der Ukraine nach München geflohene Studenten. Diese einmalige Förderung stehe dem Grundsatz, dass nicht staatliche Bildungseinrichtungen keine staatliche Förderung erhielten, nicht entgegen. Die gewährten Mittel dienten nicht der Unterstützung der Einrichtung als solcher, sondern der Ausweitung des Studienangebots zur Bewältigung der infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine zu erwartenden steigenden Studierendenzahlen.
Angesichts der komplexen Lage und des nachvollziehbaren Petitums plädierte der Redner aufgrund der außergewöhnlichen Sachlage für die Dauer des Kriegs und des daran anschließenden Wiederaufbaus der Ukraine die Gewährung weiterer Zuwendungen, wie sie bereits erfolgt seien, zu prüfen. Hier sei auch der in der Petition mit angesprochene Bund in der Pflicht.
Verena Osgyan (GRÜNE) plädierte zunächst für eine „Berücksichtigung der Eingabe“ und bezeichnete die UFU als „Glücksfall für ukrainische Studierende, die ihr Studium nach-vollziehbarerweise beenden wollten“. Zum Zeitpunkt der bereits gewährten Einzelzuwendung durch den Freistaat sei man von einem kurzen Krieg ausgegangen. Nun würde sich zeigen, dass dieser deutlich länger andauern und der sich daran anschließende Wiederaufbau des Landes mehrere Jahre in Anspruch nehmen werde. Die Studentenzahlen hätten sich an der UFU drastisch erhöht und erhöhten sich kontinuierlich weiter. Insofern müsste eine mittelfristige Perspektive für Fördermöglichkeiten der UFU erschlossen werden, schließlich würden auch andere private Institute staatlich gefördert. Da der Petent lediglich den Eintritt in Gespräche fordere, könne man dies durchaus anregen.
Als Gast räumte nutzte Rektorin Prof. Dr. Maria O. Pryshlak das ihr eingeräumte Rederecht, um ebenfalls auf die stark gestiegenen Studierendenzahlen sowie die Knappheit der Räumlichkeiten und finanziellen Mittel zu verweisen. Die ukrainischen Studierenden würden nach Erwerb ihres Studienabschlusses für Deutschland oder Bayern keine Bürde darstellen, da sie entweder vor Ort integriert würden und als Arbeitskräfte zur Verfügung stünden oder beim Wiederaufbau der Ukraine helfen würden. Neben der universitären Lehre habe die UFU zudem ein Hilfezentrum eröffnet, in dem unter anderem traumatisierte Kinder und Mütter aufgenommen würden. Die finanziellen Mittel der UFU reichten aber für all diese Aufgaben bedauerlicherweise nicht aus.
Universitätsbeirat Dieter Rippl unterstrich die historische Bedeutung der UFU als einziger Exiluniversität der Ukraine, die 1921 nach Einmarsch der Roten Armee in Prag entstanden sei. 1945 seien die verbliebenen Studierenden und Professoren der an die Karls-Universität angeschlossenen UFU in Prag nach München umgesiedelt worden. Bis 1989 habe die UFU dem Ziel gedient, die Idee einer eigenständigen Ukraine aufrecht zu erhalten. In den letzten vier Jahren habe sich die Universität neu ausgerichtet. So sei zum Beispiel auf das Bologna-System umgestellt worden. Eine weitere Fortentwicklung der Universität und eine staatliche Anerkennung seien langfristige Ziele der UFU. Auch internationale Kooperationen mit anderen Bildungseinrichtungen würden intendiert. Insgesamt gehe es nicht nur um eine temporäre Förderung in den nächsten Jahren, sondern vor allem um die Ermöglichung eines Wiederaufbaus der Ukraine durch gut ausgebildete junge Fachkräfte.
Volkmar Halbleib (SPD) pflichtete der Mitberichterstatterin in Ausführung und Ergebnis bei und betonte nochmalig die historische Dimension der UFU und das Privileg Bayerns, eine solche Exiluniversität zu beherbergen. Insofern bedürfe es jetzt eines deutlichen Signals von Seiten Bayerns, die UFU in diesen besonderen Zeiten zu unterstützen.
Nachdem Alex Dorow bedauerte, dass eine Berücksichtigung der Eingabe rechtlich nicht möglich sei, schlug er vor, die Eingabe der Staatsregierung zur Würdigung zu überweisen. Dem pflichteten in kurzen Wortbeiträgen auch Dr. Wolfgang Heubisch (FDP), Verena Osgyan (GRÜNE) und Volkmar Halbleib (SPD) bei. Wichtig sei vor allem eine zügige Unterstützung. Schließlich schlossen sich bei der Abstimmung alle Ausschussmitglieder diesem Votum an.